Aktuelle Situation, Verhaltensweise und weitere Vorgehensweise bzgl. Corona-Pandemie

Als Word-Dokument

Sehr geehrte Vereinsmitglieder

die derzeit erlassenen Verfügungen des Freistaates Sachsen haben etliche Fragen bei unseren Gartenfreunden aufkommen lassen.

Wir möchten Ihnen  dazu einige Hinweise für Sie und in der Kommunikation mit unseren Gartenfreunden zukommen lassen.

1. Besuch des eigenen Gartens :

Dazu hat uns der Stadtverband der Leipziger Kleingärtner nachfolgende Info zukommen lassen, welche wir auch auf unsere website  www. Krähenhütte stellen:

Liebe Verbandsfreundinnen und Verbandsfreunde,

gemäß der beiliegenden sächsischen Allgemeinverfügung „Ausgangsbeschränkung“ vom 22.03.2020 wird das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund untersagt.

Unter den Ausnahmen wird beim Punkt 2.13. auch der Besuch des Kleingartens wie folgt benannt.

2. Triftige Gründe sind insbesondere:

Punkt 2.13. der sächsischen Allgemeinverfügung vom 22.03.2020

Sport und Bewegung an der frischen Luft im Umfeld des Wohnbereichs sowie Besuch des eigenen Kleingartens im Sinne des Bundeskleingartengesetzes, allerdings ausschließlich alleine oder in Begleitung des Lebenspartners bzw. mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung größer als fünf Personen. Im Falle einer Kontrolle durch die Behörden sind die triftigen Gründe durch den Betroffenen in geeigneter Weise glaubhaft zu machen.

Dafür empfehlen wir die Mitnahme des Kleingartenpachtvertrages.

Mit freundlichen Grüßen
Robby Müller
Vorsitzender/Geschäftsführer
Stadtverband Leipzig der Kleingärtner e.V.

Diese Verfügung steht auch unseren Gartenfreunden auf unserer homepage www.krähenhütte.de zur Verfügung

2. Wasseranstellung am 04.04.2020 ab 09 Uhr

Wir können die Wasseranstellung unter strikter Einhaltung der erlassenen Bestimmungen durchführen. Dazu werden die Wegewarte zeitnah explizit belehrt.

Sollte  situativ aus persönlichen Gründen der Pächter oder ein von Ihm beauftragte Person nicht anwesend sein, bitten wir dringend bis zum 04.04.2020 alle vorhandenen Absperreinrichtungen und Wasserhähne auf dem entsprechenden Grundstück zu schließen.

Bei Gefahr, unkontrolliertem Wasserverlust oder unklarem Sachverhalt werden die Verantwortlichen das Gartengrundstück betreten und gegebenenfalls die Situation zu bereinigen.

Bleiben Sie alle gesund und bitte: Halten Sie untereinander Abstand !!!!

Der Vorstand